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Solarkon24

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Platzhalter-Rechtstext – muss vor dem Livegang durch einen anwaltlich geprüften Text ersetzt werden.

§ 1 Geltungsbereich

Platzhalter: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den Online-Shop von HeatConcept Solutions GmbH. Der genaue Geltungsbereich, das Verhältnis zu abweichenden Bedingungen und der Kundenkreis werden vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 2 Vertragsschluss

Platzhalter: Beschreibung des Bestellablaufs und des Zeitpunkts des Vertragsschlusses (Angebot, Bestellbestätigung, Annahme), einschließlich Hinweisen zur Korrektur von Eingabefehlern und zur Vertragssprache. Wird vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 3 Preise und Versandkosten

Platzhalter: Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Regelungen zu Versandkosten, Versandgebiet (Deutschland) und produktspezifischen Lieferzeiten werden vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 4 Zahlung über Stripe

Platzhalter: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die verfügbaren Zahlungsarten, Fälligkeit und Abwicklungsdetails werden vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 5 Lieferung

Platzhalter: Regelungen zu Lieferbedingungen, Lieferzeiten, Teillieferungen und zum Gefahrübergang. Wird vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Platzhalter: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HeatConcept Solutions GmbH. Die genaue Ausgestaltung wird vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 7 Gewährleistung

Platzhalter: Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Ergänzende Regelungen und Hinweise werden vor dem Livegang anwaltlich ausformuliert.

§ 8 Montagevermittlung als reine Vermittlungsleistung

Platzhalter: Solarkon24 vermittelt auf Wunsch den Kontakt zu einem ausgewählten Montagepartner. Die Vermittlung ist eine reine Vermittlungsleistung; ein Vertrag über die Montage kommt ausschließlich zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Montagepartner zustande. Die vertragliche Ausgestaltung wird vor dem Livegang anwaltlich geprüft und ausformuliert.